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Bürgerlich11 Fragen

Meinungsfreiheit in Deutschland: was erlaubt ist, was strafbar ist

Abschnitt 1 von 6

Das Freie: Meinung, Presse, Versammlung

3 Min.

Kernfakten

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Ein junger Mann in einer Berliner Straßenbahn tippt an einem Dienstagnachmittag einen Satz in sein Handy und postet ihn. Der Satz nennt den Bundeskanzler einen Dummkopf, wie er mit einer jüngsten Krise umgegangen ist. Die Bahn rumpelt am Reichstagsgebäude (heute Sitz des Bundestages) vorbei. Nichts geschieht. Keine Polizistin an der nächsten Haltestelle, kein Bußgeldbescheid am Morgen darauf, kein Eintrag in irgendeiner Akte. Der Satz ist legal, und das sichtbar.

Ein anderer junger Mann, in einer anderen Bahn, an einem anderen Dienstag, tippt einen Satz in sein Handy und postet ihn. Der Satz sagt, dass der Holocaust nicht stattgefunden habe. Innerhalb von zweiundsiebzig Stunden liegt ein Brief der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. Der Vorwurf lautet Volksverhetzung, §130 des Strafgesetzbuchs, und die Höchststrafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Zwei Sätze, zwei Bildschirme, zwei Straßenbahnen. Einer geschützte Rede. Einer eine Straftat. Die Linie dazwischen ist kein ausländischer Import. Sie ist deutsch, gezogen von Menschen, die genau wussten, welche Lüge sie verhindern wollten, dass sie wieder gesagt wird. Dieses Kapitel geht die Linie entlang — was erlaubt ist, was eine Straftat ist und warum Deutschland die Linie enger zieht als manche andere Länder.

Beginnen Sie mit dem Geschützten.

In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil hier Meinungsfreiheit gilt. Meinungsfreiheit deckt die Rede jeder Person auf deutschem Boden ab, Staatsbürger oder nicht. Sie deckt den gesprochenen Satz im Café, die gedruckte Seite in der Zeitung, das Schild auf einer Kundgebung und — ausdrücklich — den Beitrag auf einem Bildschirm. Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich meine Meinung im Internet äußern kann. Twitter, TikTok, Kommentare unter einem YouTube-Video, die WhatsApp-Nachricht an einen Freundeskreis: All das ist Meinungsfreiheit.

Neben der Meinungsfreiheit steht die Pressefreiheit.

Pressezensur ist das Gegenteil dessen, was das Grundgesetz verlangt. Zeitungen in Deutschland sind frei zu schreiben, was sie denken; der Staat prüft den Text nicht vor dem Druck; eine Chefredakteurin, die mit einer Ministerin nicht übereinstimmt, muss sich nicht entschuldigen. Die Frage nach den Staatsgewalten macht den Punkt aus einem anderen Blickwinkel:

Die Presse ist privat; die drei Staatsgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikative. Die Presse als „vierte Gewalt" zu bezeichnen, ist eine Metapher; im deutschen Verfassungsrecht steht die Presse außerhalb des Staates und ist gerade dazu da, den Staat von außen zu beobachten.

Angenommen nun, eine parlamentarische Mehrheit hat genug von dieser Pressefreiheit und entwirft ein Gesetz, sie abzuschaffen. Wäre das möglich?

Eine einfache parlamentarische Mehrheit kann ein Grundrecht nicht weglegen. Selbst eine Zweidrittelmehrheit, die die meisten Artikel des Grundgesetzes ändern kann, reicht nicht an den Kern der Grundrechte — das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (kleine Stadt in Baden-Württemberg im Südwesten Deutschlands; Sitz des Bundesverfassungsgerichts) würde das Gesetz aufheben. Die Presse ist nicht frei nach dem Ermessen des Parlaments. Die Presse ist frei, weil die Verfassung es so sagt, und das letzte Wort dazu hat die Verfassung.

Auch das Recht zu versammeln gehört in diese Nachbarschaft. Versammlungsfreiheit lässt Menschen sich zu einem politischen Zweck im öffentlichen Raum treffen. Das Recht hat eine praktische Bedingung.

Die Anmeldung wird bei der örtlichen Versammlungsbehörde (meist Teil des Ordnungsamts oder der Polizei) eingereicht, in der Regel 48 Stunden im Voraus. Das ist keine Genehmigung; es ist Logistik — eine Straße sperren, die Demonstrierenden vor Gegendemonstrierenden schützen, Rettungswege planen. Eine angemeldete Demonstration ist die Regel; eine Spontandemonstration ist nur in engen Fällen erlaubt, etwa als Reaktion auf ein frisches Nachrichtenereignis. Die Anmeldepflicht ist die bescheidene Bedingung, die der Staat an ein Grundrecht knüpft — nicht „Ihr dürft nicht demonstrieren", sondern „Sagt es uns, damit wir das Recht schützen können".