Die fünf Verfassungsorgane
Der Bundestag — der Saal, in dem das Volk sitzt
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Deutschland hat sechzehn Landeshauptstädte, sechzehn Landtage und eine Bundesregierung. Wer im Berliner Regierungsviertel zwischen dem Brandenburger Tor und der Spree von einer Bank aus schaut, sieht vier der fünf Verfassungsorgane des Landes auf einen Blick. Das fünfte sitzt in Karlsruhe, fast fünfhundert Kilometer entfernt. Es gibt Gründe für diese Trennung, und es gibt eine Logik in der Wahl der Sitze.
Das Grundgesetz schafft fünf Verfassungsorgane:
- den Bundestag (das gewählte Bundesparlament in Berlin)
- den Bundesrat (die Vertretung der Landesregierungen)
- die Bundespräsidentin/den Bundespräsidenten (das Staatsoberhaupt)
- die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler (die Regierungschefin/den Regierungschef)
- das Bundesverfassungsgericht (das letzte Wort über das Grundgesetz)
Eine Bürgerversammlung ist eine kommunale Beratungsform, manchmal nützlich, vom Grundgesetz nicht genannt. Verfassungsorgane sind die fünf oben. Jedes hat eine bestimmte Aufgabe und einen bewussten Sitz; dieses Kapitel ist die Tour durch alle fünf.
Stellen Sie sich an einem Sitzungsmittwoch vor das Reichstagsgebäude in Berlin, und Sie hören es drinnen: 736 gewählte Abgeordnete debattieren in einem Saal unter einer Glaskuppel, hinter dem Rednerpult hängt der Bundesadler, links und rechts die deutsche Flagge.
Das Gebäude ist dasselbe, von dessen Fenster Philipp Scheidemann 1918 die erste deutsche Republik ausrief. Es brannte 1933, lag 1945 in Trümmern, wurde 1990 halb wiederaufgebaut und 1999 mit Norman Fosters Glaskuppel gekrönt, als die Hauptstadt nach Berlin zurückkehrte.
Die Bundestagswahl in Deutschland ist die Wahl des Parlaments für Deutschland. Vom Volk gewählt wird in Deutschland — der Bundestag.
Der Bundestag ist das einzige der fünf Verfassungsorgane, das die Bürgerinnen und Bürger direkt wählen. Alles andere fließt aus ihm.
Zwei Prüfungsfragen zu denen, die im Saal sitzen, und wie sie heißen. Parlamentsmitglieder, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, nennt man Abgeordnete.
Eine Fraktion ist der parlamentarische Arm einer Partei: Alle Abgeordneten von CDU/CSU bilden gemeinsam die CDU/CSU-Fraktion; alle SPD-Abgeordneten bilden die SPD-Fraktion; und so weiter. Fraktionen erhalten Ausschusssitze, Redezeit und Büros im Verhältnis zu ihrer Größe.
Die zwei größten Fraktionen zum jeweiligen Zeitpunkt sind die, nach denen die Prüfung fragt. Die beiden größten Fraktionen im Deutschen Bundestag heißen zurzeit — CDU/CSU und AfD. Diese Antwort wandert mit jeder Bundestagswahl; das Grundgesetz nennt keine zugelassenen Parteien, und eine Fraktion, die nach einer Wahl groß war, kann nach der nächsten klein sein. Das Kapitel über Wahlen und Parteien geht dieser Frage weiter nach.
Ein Bundestag mit mehreren Fraktionen hat eine innere Struktur. Im Parlament steht der Begriff „Opposition" für — alle Abgeordneten, die nicht zu der Regierungspartei/den Regierungsparteien gehören. Die Opposition ist die Funktion des Parlaments, die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen. Fragestunde, Untersuchungsausschüsse, Misstrauensanträge — das sind die Werkzeuge der Opposition, und sie sind keine fakultativen Merkmale einer Demokratie, sondern verfassungsrechtliche.
Der Bundestag wählt auch seine eigene Präsidentin oder seinen eigenen Präsidenten — den höchstrangigen Parlamentarier im Protokoll.
Es ist Konvention, dass die stärkste Fraktion den Vorsitz im Parlament stellt. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen, regelt die Geschäftsordnung und steht in der protokollarischen Reihenfolge an zweiter Stelle — nach der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten und vor der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler.
Was tut der Bundestag konkret?
Gesetzgebung ist die Hauptaufgabe des Bundestages. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, das Bundeskabinett zu bilden. Das Kabinett bildet die Kanzlerin oder der Kanzler; der Bundestag wählt nur die Kanzlerin oder den Kanzler, die oder der dann die Ministerinnen und Minister auswählt und vorschlägt. Der nächste Abschnitt nimmt diesen Faden auf.
Eine Notiz zu den drei Gewalten, bevor wir weitergehen. In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur Legislative.
Die Gerichte sind die Judikative, nicht die Exekutive.
— es sind drei: Legislative, Exekutive, Judikative. Der Bundestag sitzt in der ersten der drei.