Was Sie tun können, wenn Sie mit dem Staat nicht einverstanden sind
Wenn eine einzelne Behörde Sie schlecht behandelt
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Ein Mann an einer Bushaltestelle in einer kleinen deutschen Stadt sieht am Dienstagmorgen den Aushang an der Litfaßsäule und merkt, dass die Linie, die er zur Arbeit nimmt — die 412, die alle zwanzig Minuten durch das Dorf fährt — eingestellt wird. Auf dem laminierten Zettel steht „ab 1. Januar". Der Grund steht in der Spalte darunter: „wegen geringer Auslastung". Die Entscheidung wurde vom Verkehrsverbund getroffen, vom Stadtrat bestätigt und von der Bürgermeisterin unterzeichnet. Keines dieser drei Ämter hat ihn gefragt.
Er hat Möglichkeiten. Echte. Der deutsche Staat ist gegenüber Bürgern, die mit ihm nicht einverstanden sind, nicht allergisch — Widerspruch ist nach dem Grundgesetz ein Grundrecht. Erwartet wird nur, dass der Widerspruch durch einen der benannten Kanäle des bürgerlichen Werkzeugkastens kommt. Dieses Kapitel geht diese Kanäle der Reihe nach durch, vom geringsten Aufwand zum größten. Die Bushaltestelle ist der Anfang; das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist im Prinzip das Ende.
Das Kapitel ist auch die Antwort auf eine Prüfungsfrage, die die Leserin vielleicht schon ahnt: Was können Sie in Deutschland tun, um die 412 zu erhalten? Es gehört zu den Aufgaben mit einer berühmt vernünftigen BAMF-Antwort, die der Rest dieses Kapitels erklärt.
Fangen Sie klein an. Bevor es eine Politik zu bekämpfen gibt, gibt es manchmal nur eine Person — eine Ansprechpartnerin in einer deutschen Behörde, die unhöflich, abweisend oder schlicht falsch gehandelt hat. Das erste Werkzeug im Werkzeugkasten ist genau für diesen Fall.
Der deutsche öffentliche Dienst hat eine Hierarchie. Jede Sachbearbeiterin berichtet an eine Vorgesetzte; jede Vorgesetzte an eine Behördenleitung; jede Behördenleitung an eine politisch verantwortliche Ministerin oder eine Bürgermeisterin. Eine Bürgerin, die schlecht behandelt wurde, ist nicht machtlos. Richten Sie eine schriftliche Beschwerde an die Behördenleitung — „Sehr geehrte Behördenleiterin, …" — und Sie haben durch die erste Tür des Rechtsstaats geschritten. Die Behördenleitung ist verpflichtet zu antworten.
Das ist nicht nur ein Kundenservice-Mechanismus. Es ist verfassungsrechtlich. Der deutsche Rechtsstaat läuft auf der Idee, dass die Bürgerin Auftraggeberin ist und die Beamtin Beauftragte — dass öffentliche Bedienstete an ihre Vorgesetzten berichten, dass Vorgesetzte an gewählte Politikerinnen berichten und dass die Bürgerin das Recht hat, sich zur Wehr zu setzen. Eine Bürgerin, die schlecht behandelt wurde, kann sich bei der Behördenleitung beschweren. Die Antwort wandert die Kette zurück.
Viele Fälle lösen sich hier. Eine Sachbearbeiterin, die Gegenstand einer Beschwerde war, kann nach interner Prüfung sich entschuldigen, einen Fehler korrigieren oder umgesetzt werden. Eine Behördenleitung, die zu viele Beschwerden über dieselbe Sachbearbeiterin erhält, wird irgendwann handeln. Die meisten Streitigkeiten mit deutschen Behörden müssen nicht über diese Stufe hinaus eskaliert werden, und der Einbürgerungstest nennt diese Stufe aus gutem Grund: Eine Lernende, die weiß, dass die Behördenleitung existiert, wird sie nutzen, statt das Amt ganz aufzugeben.