Recht und Gerichte: die dritte Gewalt
Die drei Gewalten und wo die Gerichte stehen
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Ein deutscher Gerichtssaal beginnt mit vier Worten. Bevor die Staatsanwaltschaft spricht, bevor die Verteidigung sich erhebt, bevor die Zeugin oder der Zeuge vereidigt wird, steht die Richterin oder der Richter auf und verliest die Formel, mit der jedes deutsche Urteil auf der ersten Seite beginnt: Im Namen des Volkes. Das Urteil, das folgt, ist nicht das Urteil der Richterin oder des Richters; es ist das Urteil des Volkes, gesprochen durch eine Richterin oder einen Richter. Der Gerichtssaal ist der Ort, an dem die Judikative — die dritte Staatsgewalt — ihre Arbeit verrichtet. Diese Arbeit besteht darin, die Gesetze anzuwenden, die das Parlament im Namen derer beschlossen hat, die ihm seine Vollmacht gegeben haben.
Das vorhergehende Kapitel begleitete einen Entwurf von der Initiative bis zur Verkündung. Dieses Kapitel knüpft dort an, wo jene Reise endet. Nachdem ein Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, sind die Gerichte die Institutionen, die entscheiden, was es im nächsten Streit, der durch die Tür kommt, bedeutet.
Das deutsche Verfassungsrecht beginnt mit einem Dreieck. Die drei Staatsgewalten sind die Legislative (Bundestag und Bundesrat), die Exekutive (Regierung und Verwaltung) und die Judikative (die Gerichte). Jede macht ihre eigene Arbeit; keine macht die Arbeit der anderen; gemeinsam bilden sie das, was das Grundgesetz Gewaltenteilung nennt.
Zwei Prüfungsfragen prüfen dasselbe Dreieck aus verschiedenen Perspektiven.
„Direktive" ist eine Falle in den Antwortmöglichkeiten; die drei echten Gewalten heißen Legislative, Exekutive und Judikative.
Der Journalismus wird umgangssprachlich „vierte Gewalt" genannt — verfassungsrechtlich ist die Presse keine Staatsgewalt. Der Trick beider Fragen ist derselbe: Wählen Sie die Option, die nicht zu den drei Gewalten gehört.
Und nun sehen Sie, wo die Gerichte stehen. Eine Richterin oder ein Richter in Deutschland gehört zur Judikative. Eine Richterin oder ein Richter gehört in Deutschland zur rechtsprechenden Gewalt. In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet eine Richterin oder ein Richter? Für die Judikative. Drei verschiedene Stämme, ein Zweig. Richterinnen und Richter sitzen in der Judikative; rechtsprechende Gewalt ist das deutsche Wort dafür, was sie tun. In der Exekutive sitzen demgegenüber die Ministerien, die Behörden und die Polizei.
Die Gerichte sind NICHT Teil der Exekutive; sie sind eine eigene Gewalt.
Und woher kommen die Gesetze, die die Gerichte anwenden? In Deutschland gehören der Bundestag und der Bundesrat zur Legislative.
Gesetze entstehen in der Legislative; die Judikative wendet sie an; die Exekutive — einschließlich der Polizei — setzt sie auf der Straße durch.
Die Polizei gehört zur Exekutive, nicht zur Judikative. Eine Beamtin oder ein Beamter setzt das Gesetz auf der Straße durch; eine Richterin oder ein Richter entscheidet den Fall im Saal.
Dieses ganze Gebäude ist das, was „Rechtsstaat" praktisch bedeutet.
Oder vollständiger:
Und die Gerichte machen den Rechtsstaat konkret. Bricht eine Ministerin das Recht, kann ein Gericht gegen sie entscheiden. Beschließt ein Parlament ein verfassungswidriges Gesetz, kann ein Gericht es aufheben. Verhaftet eine Polizistin rechtswidrig, kann ein Gericht die Freilassung anordnen und Schadenersatz zusprechen. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es nicht, dass Menschen von einer Privatpolizei ohne Grund verhaftet werden. Die Gerichte sind der Grund, warum diese Linie hält.