Deutsch werden: Staatsangehörigkeit und Integration
Wer Deutsche ist: das Staatsangehörigkeitsrecht
3 Min.Kernfakten
Den vollständigen Kontext von „Wer Deutsche ist: das Staatsangehörigkeitsrecht" lesen
Möglicherweise lesen Sie dieses Kapitel, um eine Prüfung zu bestehen, die Sie zur Deutschen macht. Das ist die Meta-Form der Geschichte, in der Sie sich gerade befinden. Der Test „Leben in Deutschland", auf den Sie sich vorbereiten, das B1-Sprachzertifikat, das Sie haben oder bald haben werden, die acht (oder sechs, oder fünf, oder drei) Jahre rechtmäßigen Aufenthalts, die sich auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis sammeln — all das zeigt auf ein Dokument: die Einbürgerungsurkunde, und den Moment auf dem Standesamt Ihrer Stadt, in dem eine Beamtin Ihnen die Urkunde überreicht und Ihnen die Hand gibt. Von diesem Tag an sind Sie Deutsche.
Dieses Kapitel geht den Weg ab. Wer nach dem Gesetz deutsch ist; wie das Gesetz sich gewandelt hat; was die Einbürgerung tatsächlich verlangt; welche Lebensgeschichten die Migrantinnen und Migranten der Bundesrepublik dabei gebaut haben; die praktische Mechanik — Hausordnung, Reklamation, Theorie-Prüfung in der Muttersprache, Wahlhelfer — des Einwohner-Seins, das dem Bürger-Sein vorausgeht.
Das Gesetz, das entscheidet, wer Deutsche ist, heißt Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG). Es stammt aus dem Jahr 1913, hat unter dem Kaiser, Weimar, der NS-Diktatur und der Bonner Republik überwiegend unverändert überdauert und wurde zweimal grundlegend reformiert: 2000 unter Schröder und 2024 unter Scholz. Beide Reformen haben das Recht Schritt für Schritt vom strengen ius sanguinis (Staatsbürgerschaft durch Abstammung) zu einer gemischten Ordnung gewandelt, die ius soli (Staatsbürgerschaft durch Geburt im Inland) und Doppelstaatsangehörigkeit anerkennt.
Nach dem heute geltenden Recht wird man auf drei Wegen Deutsche:
- Durch Abstammung: Ein Kind mit mindestens einem deutschen Elternteil ist von Geburt an deutsch, unabhängig vom Geburtsort.
- Durch Geburt im Inland: Ein in Deutschland geborenes Kind nicht-deutscher Eltern ist von Geburt an deutsch, wenn bei der Geburt mindestens ein Elternteil eine Niederlassungserlaubnis seit fünf Jahren hat und seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Das ist die Signaturänderung der Reform 2000: Deutschland kannte erstmals ein begrenztes ius soli.
- Durch Einbürgerung: Der Weg, den die meisten erwachsenen Einwanderinnen gehen. Seit der Reform 2024 reichen in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalts (vorher acht), bei besonderen Integrationsleistungen (C1 Deutsch, beruflicher Erfolg, ehrenamtliches Engagement) auch drei Jahre. Verlangt werden:
- ein gültiger Aufenthaltstitel
- die Fähigkeit, sich und die Familie ohne staatliche Hilfe zu finanzieren (Härtefälle ausgenommen)
- Deutsch auf B1-Niveau oder höher
- keine schwere Vorstrafe (eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen schließt aus)
- der bestandene Test „Leben in Deutschland" (oder ein deutscher Schulabschluss, der davon befreit)
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
Die Reform 2024 hat zudem die Doppelstaatsangehörigkeit weitgehend zugelassen: Eingebürgerte müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Das war die größte Einzeländerung der Reform 2024 und ist politisch umstritten.
Das Vokabular: Staatsangehörigkeit (der formelle Begriff des Rechts und der Prüfung) und Staatsbürgerschaft sind zwei deutsche Wörter für dieselbe Sache; die BAMF-Prüfungsbögen verwenden sie austauschbar. Eine deutsche Staatsbürgerin / ein deutscher Staatsbürger hält die deutsche Staatsangehörigkeit.
EU-Bürger nehmen eine Sonderstellung ein. Nach der Freizügigkeit im EU-Vertrag dürfen EU-Bürger ohne Aufenthaltserlaubnis in jedem Mitgliedstaat leben und arbeiten; die genannten Einbürgerungsvoraussetzungen gelten, wenn sie Deutsche werden wollen, der rechtmäßige Aufenthalt sammelt sich aber automatisch. Drittstaatsangehörige folgen dem Aufenthaltsgesetz: Die Aufenthaltserlaubnis ist der befristete Standardtitel; die Niederlassungserlaubnis der unbefristete, den man nach in der Regel fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts beantragen kann.